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Vertragsrecht


Handelsrechtliche Verträge sind die Grundlage der Abwicklung von Rechtsgeschäften, daher erscheint eine entsprechende Vorausplanung unerlässlich, so dass die damit verbundenen Risiken möglichst ausgeschlossen werden.

In diesem Sinne unterstützen wir unsere Mandanten bereits bei der Wahl der geeigneten Partner z.B. durch Einholung von Bonitätsberichten, wie auch von Auskünften von den zuständigen Gerichten, usw. Durch die Gestaltung komplexer Vertragsmechanismen, je nach Vertragstyp und Anforderungen der Mandanten, können in vielen Fällen spätere Rechtsstreitigkeiten, die meist mit hohem Kosten- und Zeitaufwand verbunden sind, vermieden werden. Ebenfalls ist die Verhandlung der Verträge eine wichtige Etappe, in der sowohl ausgezeichnete Rechtskenntnisse, als auch die Erfahrung mit unterschiedlichen Verhandlungsstrategien und eine erhöhte Anpassungsfähigkeit an die Umstände eine bedeutende Rolle spielen. Nach Vertragsabschluss stehen wir unseren Mandanten für eine optimale Abwicklung der Transaktion mit Rat und Tat zur Seite.

Wir setzen wir unsere langjährige Erfahrung ein, um für unsere Mandanten das geeignete Vertragswerk zu gestalten, ob es sich um die wohlbekannten Vertragstypen, wie z.B. Dienstleistungs- und Werkverträge, Kauf- und Vertriebsverträge, Mietverträge, Managementverträge, jedoch auch Leasing- und Kreditverträge, wie auch die damit einhergehenden Sicherheiten, handelt, oder aber um neuartige und innovative Vertragskonzepte, die besonderen Anforderungen gerecht werden sollen.

 

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